Gehört ihr zu den Glücklichen, die am Ende des Jahres ein 13. Monatsgehalt bekommen? Richtig gelesen, das gibts. Aber was steckt eigentlich dahinter? Wir haben alle Infos für dich zusammengestellt.
13. Monatsgehalt: Was ist das?
Das 13. Monatsgehalt unterscheidet sich von einer klassischen Bonuszahlung für beispielsweise erreichte Ziele bei der Arbeit. Es ist vielmehr eine zusätzliche Gehaltszahlung, die viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden zum Jahresende zukommen lassen. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basiert auf freiwilligen Vereinbarungen oder tariflichen Regelungen. Diese Zahlung soll also eine Anerkennung für die geleistete Arbeit des vergangenen Jahres ausdrücken.
Die Höhe der Zusatzzahlung bezieht sich dabei immer auf das Bruttogehalt. Der Betrag entspricht oft einem regulären Monatsgehalt. Die Höhe hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Der Betrag wird meist im November oder Dezember ausgezahlt. So muss das 13. Monatsgehalt genauso wie das normale Monatsgehalt versteuert werden. Da es eine Sonderzahlung ist, ist der Steuersatz häufig höher.
Ob du das 13. Monatsgehalt bekommst oder nicht, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. In den Branchen mit Tarifvertrag ist der zusätzliche Monatslohn mittlerweile sehr üblich. Vor allem in der Chemieindustrie oder der Finanzbranche gibt es hohe Sonderzahlungen. Einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt gibt es leider nicht. Ob du es bekommst, ist also als Sonderzahlung in deinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt. In einem besonderen Fall hast du jedoch Anspruch darauf: Wenn du als Einzige*r im Unternehmen das 13. Monatsgehalt nicht erhältst, steht der Gleichbehandlungsgrundsatz auf deiner Seite. Denn was deinen Kolleg*innen zusteht, gilt auch für dich.
13. Monatsgehalt bei Kündigung
Aber was passiert, wenn du das Unternehmen vor Jahresende verlässt? In diesem Fall steht dir ein anteiliger Betrag vom 13. Monatsgehalts trotzdem zu. Das heißt, du erhältst anhand der sogenannten „pro rata temporis-Berechnung” einen Anteil entsprechend der Zeit, die du im laufenden Jahr gearbeitet hast. Das gilt auch, wenn dir dein*e Arbeitgeber*in kündigt. Wenn du also im September dein Unternehmen verlässt, dann hast du neun von zwölf Monaten gearbeitet. Also werden dir anteilig 9/12 des 13. Monatsgehalt berechnet. In der Regel bekommst du auch hier die Auszahlung erst Ende des Jahres.
Diese Regelungen können je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die entsprechenden Dokumente.
13. Monatsgehalt bei TVÖD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst)
Arbeitest du im öffentlichen Dienst? Dann hast du wahrscheinlich schon von der "Jahressonderzahlung" im Rahmen des TVÖD gehört. Diese Zahlung erfolgt im November und variiert je nach Entgeltgruppe und Beschäftigungsdauer. Die Jahressonderzahlung ist ein fester Bestandteil des TVÖD und stellt sicher, dass Mitarbeitende im öffentlichen Dienst am Ende des Jahres eine zusätzliche finanzielle Anerkennung erhalten.
13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld: Was ist der Unterschied?
Oft werden die Begriffe 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld synonym verwendet, aber es gibt Unterschiede: Das 13. Monatsgehalt ist eine vorab fest eingeplante und geregelte Gehaltszahlung, mit der du jedes Jahr rechnen kannst, während Weihnachtsgeld eher eine freiwillige Bonuszahlung des*der Arbeitgeber*in darstellt. Weihnachtsgeld kann je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens und individueller Leistung variieren. Kurz gesagt: Das 13. Monatsgehalt ist meistens fix, während das Weihnachtsgeld flexibler ist und ausgezahlt wird, um Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen bzw. besonders gute Leistung zu belohnen.
Das 13. Monatsgehalt ist ein lohnenswertesAngebot für Arbeitnehmer*innen, weil es ihr Jahresgehalt zusätzlich erhöht. Ob du Anspruch darauf hast bzw. damit rechnen kannst, hängt von deinem Arbeitsverhältnis und Arbeitgeber*in ab.
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