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Steuererklärung für Einsteiger*innen: Das musst du wissen

Veröffentlicht am 12. Dezember 2023

Deine Steuererklärung bereitet dir Bauchschmerzen? Das muss nicht sein! Erstens ist sie nicht immer notwendig, zweitens muss sie absolut kein Übel bedeuten. Warum sie sich für dich lohnen kann, wann du sie machen solltest und was du dafür brauchst, erfährst du hier.

Steuererklärung: Warum du dich mit dem Thema auseinander setzen solltest

  • Es lohnt sich: 2019 haben Menschen in Deutschland im Schnitt 1.095 Euro zurück bekommen.

  • Es ist (meist) freiwillig: Im Normalfall musst du gar keine Steuererklärung machen, aber wer sich dazu durchringt, wird belohnt.

  • Es ist noch nicht zu spät: Du kannst auch noch 4 Jahre rückwirkend deine freiwillige Steuererklärung abgeben. 

  • Die Vorbereitung ist nicht schwer: Eigentlich brauchst du nur diese drei Dinge: Lohnsteuerbescheid, Steuernummer & Steueridentifikationsnummer.

  • Es gibt Tools: Mit ELSTER oder anderen Softwares wie z.B. wundertax kannst du die Steuererklärung ganz einfach online erstellen und übermitteln.

Du wirst sehen: Eine Steuererklärung zu machen ist gar nicht so schlimm. Mit diesem Beginner Guide möchten wir dich ermutigen, noch heute mit der Steuererklärung anzufangen und dir dein Geld zurückzuholen.

Wer muss eine Steuererklärung machen? Wer darf?

Die meisten in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer*innen, insbesondere unverheiratete, müssen gar keine Steu­er­er­klärung abgeben. Ihr*e Arbeitgeber*in überweist nämlich bereits monatlich die Lohnsteuer für sie ans Finanzamt. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich finanziell aber durchaus lohnen. Es ist nämlich ziemlich wahrscheinlich, dass du zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommst.

Verpflichtend ist die Abgabe für Selbstständige und Freelancer*innen: Sie müssen, genau wie alle, die Sozial- oder Lohnersatzleistungen erhalten (wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Elterngeld), eine Steuererklärung einreichen. Auch wenn du im vergangenen Jahr deine oder deinen Arbeitgeber*in gewechselt hast bist du eventuell zu einer Steuererklärung verpflichtet - oder wenn du neben deiner Haupttätigkeit monatliche Einkünfte von mehr als 410 Euro hast.

Abgabefristen: Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabefrist hängt davon ab, ob du deine Steu­er­er­klä­rung freiwillig machst, oder zu ihrer Abgabe verpflichtet bist. 

Geltende Abgabefristen und Frist der Steuererklärung 2023

Bist du zur Abgabe verpflichtet, gilt folgendes: Die gesetzliche Abgabefrist für die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ist seit 2019 in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. In den letzten Jahren galten jedoch andere Fristen: Für das Steuerjahr 2021 galt pandemiebedingt der 31. Oktober 2022, für das Steuerjahr 2022 war die Abgabefrist dank Corona-Steuerhilfegesetz der 2. Oktober 2023. Für das Steuerjahr 2023 ist die Abgabefrist der 2. September 2024. Theoretisch ist es der 31. August 2024, da dies jedoch ein Samstag ist, verschiebt sich das Datum auf den folgenden Montag.

Wenn du deine Steuererklärung mit Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters machst, räumt das Finanzamt eine reguläre Fristverlängerung von sieben Monaten ein. Übrigens: Wenn du merkst, dass du eine Frist nicht einhalten kannst, kannst du mit einer Begründung eine Fristverlängerung beantragen.

Steuererklärung rückwirkend abgeben - Vorteil für Freiwillige

Wenn du deine Steuererklärung freiwillig machst, hast du nach dem Ende des Steuerjahres ganze vier Jahre Zeit. Du kannst also bis Ende 2024 noch deine Erklärung für 2020 abgeben und hast für die Steu­er­er­klä­rung des Jahres 2023 noch bis zum 31. Dezember 2027 Zeit.

Vorbereitung: Was brauche ich für die Steuererklärung? 

  • Lohnsteuerbescheinigung des Steuerjahres: Wichtige Daten für die Steuererklärung erhältst du als Angestellte*r mit der Lohnsteuerbescheinigung, die jedes Jahr von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber ausgestellt wird. Tipp: Die Nummerierung der Posten stimmt mit der Nummerierung der Felder bei ELSTER überein.

  • Steuernummer: Dein zuständiges Finanzamt weist dir eine Steuernummer zu, du erhältst die elfstellige Nummer auf dem Postweg an deine Meldeadresse.

  • Steueridentifikationsnummer: Wenn du deinen Wohnsitz beim Bezirksamt anmeldest, erhältst du deine Steueridentifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-IdNr.)

Freelancer*innen müssen eine nachweisbare Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Nachweise selbst müssen glücklicherweise nicht eingereicht werden, es ist aber verpflichtend, sie 10 Jahre lang aufzubewahren.

Steuererklärung abgeben: Elektronisch oder auf Papier?

Arbeitnehmer*innen sind frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Erklärung auf Papier-Formularen oder elektronischem Weg übermitteln wollen. Mit ELSTER, dem Online-Finanzamt, kannst du die Steu­er­er­klä­rung online erstellen und kostenlos ans Finanzamt schicken. 

Selbstständige hingegen können ihre Erklärungen nur auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. 

Neben ELSTER, gibt es auch andere Steuersoftwares oder Apps (wie z.B. WISO Steuersparbuch, Steuerbot, Wundertax oder Taxfix), die dich step by step durchs Prozedere leiten. Sie zeigen dir zahlreiche Tipps, um Steuern zu sparen, verhindern durch Plausibilitätsprüfungen falsche Eingaben und nutzen für die Übermittlung der fertigen Erklärung eine ELSTER-Schnittstelle - quasi ohne dass du es mitbekommst. Natürlich kannst du auch jederzeit eine*n Steuerberater*in beauftragen, der all das für dich übernimmt. Beim Lohnsteuerhilfeverein bekommst du ebenfalls professionelle Unterstützung.

Gut zu wissen! So bekommst du (noch mehr) Geld zurück

Neun von zehn Steuerzahler*innen bekommen Geld zurück, weil sie diverse Ausgaben von der Steuer absetzen können (z.B. Fachbücher, Arbeitscomputer, Umzug aus beruflichen Gründen, Weiterbildungen oder Altersvorsorge):

  • Spenden, Mitgliedsbeiträge und ähnliche Ausgaben mindern die Höhe der Einkommensteuer. Trage diese in der Anlage “Sonderausgaben” ein. 

  • Bist du umgezogen? Wenn der Umzug beruflich bedingt war oder sich der Fahrtweg zur Arbeit dadurch verkürzt, kannst du Kosten für ein Umzugsunternehmen oder Makler bei der Steuer geltend machen. Diese trägst du in der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” ein

  • Die Kosten für etwaige Tätigkeiten im Haushalt kannst du unter “haushaltsnahe Dienstleistungen” geltend machen. Darunter fallen zum Beispiel die Reinigung der Wohnung oder Gartenpflegearbeiten.

  • Kosten für Versicherungen mindern ebenfalls die Höhe deiner Einkommensteuer. Diese kannst du an unterschiedlichen Stellen eintragen. Basis-Krankenversicherung oder bestimmte private Versicherungen wie z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung trägst du in die Anlage “Vorsorgeaufwand” ein.

  • Auch die Kosten für deinen Weg zur Arbeit kannst du ebenfalls geltend machen - auch wenn du mit dem Fahrrad kommst. Nutze hierfür die Anlage N - die Fahrkosten gehören zum Bereich “Werbungskosten”. Übrigens: Auch die Kontoführungsgebühren kannst du im Bereich Werbungskosten absetzen - jedoch nur mit der Pauschale von 16 Euro.

Die späte Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung kann sich besonders lohnen, wenn du zusätzlich zur Steuererstattung auch mit Zinsen vom Finanzamt rechnen kannst. Außerdem kannst du deinen Steuerbescheid nicht akzeptieren, wenn dieser deutlich von deiner abgegebenen Erklärung abweicht. Dafür musst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Wenn du zu denjenigen gehörst, die noch nie eine Steuererklärung gemacht haben: Irgendwann ist immer das erste Mal. Sobald du dich einmal überwunden hast, wirst du schnell realisieren, dass es sich lohnt, eine Steuererklärung zu machen.

Disclaimer: Dieser Artikel wurde mit viel Liebe und gründlicher Recherche verfasst, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte wende dich im Zweifel, vor allem bei komplexeren Fällen, an eine Steuerberatung.

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