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Sparerpauschbetrag: Was steckt hinter dem Sparerfreibetrag?

Veröffentlicht am 16. Juli 2024

Wer monatlich vorsorgt und Geld an der Börse anlegt oder auf einem Sparbuch, kann vom Sparerpauschbetrag profitieren. Damit musst du nämlich die erzielten Gewinne nicht bzw. nicht vollständig versteuern. Wie das funktioniert und wie du den Sparerpauschbetrag für dich nutzen kannst, erfährst du hier.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge der sogenannten Abgeltungssteuer. Kapitalerträge sind Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren. Erhältst du zum Beispiel Zinsen von deinem Sparbuch, bekommst von einer Aktie Dividenden oder erzielst beim Verkauf einer Aktie einen Gewinn, gilt all das als Kapitalerträge.

Auf diese Kapitalerträge aus Privatvermögen greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sprich, 25 Prozent deiner Gewinne werden direkt ans Finanzamt abgeführt. Dadurch schmälert sich natürlich deine Rendite.

Um Sparer*innen zu entlasten, wurde im Jahr 2009 der sogenannte Sparerpauschbetrag - früher Sparerfreibetrag - eingeführt. Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für die Einkünfte, die du durch deine Investitionen erhältst. Das bedeutet, dass du bis zu einem bestimmten Betrag keine Abgeltungssteuer auf diese Einkünfte zahlen musst, wodurch sich deine Erträge und damit der Effekt deines Sparens erhöht. Wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, muss auf den darüber liegenden Betrag weiterhin die Abgeltungssteuer von 25 Prozent gezahlt werden.

Sparerpauschbetrag 2023: Wie hoch ist er?

Die Höhe des Sparerpauschbetrag ist gesetzlich festgelegt und wurde seit seiner Einführung mehrfach angepasst.

Seit dem Jahr 2023 liegt er für Alleinstehende bei 1.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2.000 Euro. Damit bleiben Kapitalerträge bis zu diesem Betrag abgeltungssteuerfrei. Kapitalerträge von Kindern werden nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern eingerechnet. Bis 2022 lag der Freibetrag bei “nur” 801 Euro bzw. 1602 Euro - dann wurde er erhöht. Freistellungsaufträge wurden damals automatisch angepasst.

Wie der Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag zusammenhängen?

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sparende bei der Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen. Das kann man meist online machen. Mit diesem Auftrag kannst du deiner Bank mitteilen, dass du den Sparerpauschbetrag nutzen möchtest. Gleichzeitig legst du auch fest, bis zu welchem Betrag deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen. Also ob du den ganzen Freibetrag nutzen möchtest oder gegebenenfalls nur einen Teil des Freibetrags, weil du bei einer anderen Bank ebenfalls Kapitalerträge erzielst und den Freibetrag aufteilen möchtest. Die Bank erhebt dann automatisch keine Abgeltungssteuer auf diese Einkünfte.

Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Freistellungsauftrag und dem Sparerpauschbetrag? Der Sparerpauschbetrag ist der maximale steuerfreie Betrag für Kapitalerträge. Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung, den Sparerpauschbetrag anzuwenden. Das machst du mit einem Formular, das du bei der Bank einreichst, um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können.

Wenn du mehrere Konten oder Depots hast, kannst du mehrere Freistellungsaufträge erteilen und damit den Freibetrag aufsplitten. Achte dabei darauf, dass die gesamte Höhe der Freistellungsaufträge nicht die maximale Höhe des Sparerpauschbetrags überschreitet.

Hast du den Freistellungsauftrag vergessen, wird automatisch die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge erhoben. Du kannst sie dir aber über die Steuererklärung zurückholen (Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Sparerpauschbetrag: Ein Beispiel

Dass sich der Sparerpauschbetrag lohnt, zeigt ein Beispiel: Nehmen wir an, du hattest im Jahr 2023 1.200 Euro Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden & Co.

Ohne Sparerpauschbetrag musst du 25 Prozent Abgeltungssteuer auf die gesamte Summe zahlen. Das entspricht Steuern in Höhe von 300 Euro.

Mit Sparerpauschbetrag wird der Freibetrag von 1.000 Euro erst einmal von deinen Einkünften aus Kapitalerträgen abgezogen. Damit bleiben 200 Euro übrig, auf die du 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen musst. Das entspricht 50 Euro.

Mit Sparerpauschbetrag zahlst du also 250 Euro weniger und hast damit mehr von deinem Ersparten.

Der Sparerpauschbetrag ist ein wichtiges Instrument, um die Steuerlast auf Kapitalerträge zu senken. Durch eine geschickte Nutzung dieses Freibetrags können Sparende ihr Erspartes maximieren. Es lohnt sich daher, sich regelmäßig mit den aktuellen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

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