Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen, ihr Vermögen durch finanzielle Zuschüsse der Arbeitgeber*innen aufzubauen. In diesem Artikel erläutern wir, was vermögenswirksame Leistungen genau sind, wie das Sparen damit funktioniert und welche Anlageformen es gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld von Arbeitgeber*innen
Dieses Geld ist zweckgebunden, du kannst es ausschließlich anlegen
Abhängig vom Einkommen bekommst du zusätzlich noch Geld vom Staat dazu
Die Anlagedauer beträgt üblicherweise sieben Jahre
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein Sparprogramm, das Arbeitgeber*innen ihren Arbeitnehmer*innen anbieten können. In der Regel handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. In manchen Tarifverträgen gibt es allerdings eine entsprechende Regelung – dann besteht seitens Mitarbeiter*innen ein Anspruch auf die Leistungen. Von dem*der Arbeitgeber*in wird ein Zuschuss (zwischen 6 und 40 € im Monat) gezahlt, der dann von den Arbeitnehmer*innen in die von ihnen ausgewählte Anlageform angelegt wird. Da es sich also um eine zweckgebundene Zahlung handelt, gelten die Leistungen nicht als zusätzliches Gehalt.
So funktioniert das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Neben dem Beitrag des*der Arbeitgeber*in, kannst du gegebenenfalls auch einen Zuschuss vom Staat erhalten. Mit der sogenannten „Arbeitnehmersparzulage" fördert der Staat nämlich Angestellte, die ein geringeres Jahreseinkommen erhalten. Die staatliche Prämie von bis zu 80 € monatlich ist somit abhängig von deinem zu versteuernden Gehalt. Sie wird außerdem nur bei bestimmten Anlageformen gezahlt. Beim Fondssparplan, einem Bausparvertrag und bei der Tilgung eines Immobilienkredits kann der Zuschuss beantragt werden. Für einen Banksparplan ist dies nicht möglich. Alle unterschiedlichen Anlage-Optionen erläutern wir weiter unten im Artikel.
Die Vermögenswirksamen Leistungen können dabei in einen bestehenden Vertrag einer der Geldanlagen fließen oder in einen neuen Vertrag, den du dazu mit einem*er passenden Anbieter*in abschließt. Außerdem benötigst du einen Vertrag mit deiner*m Arbeitgeber*in, um mit vermögenswirksamen Leistungen sparen zu können
Falls du von deinem*r Arbeitgeber*in nur wenig vermögenswirksame Leistungen erhältst, kannst du auch selbst noch in die Geldanlage einzahlen. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn du Anspruch auf die „Arbeitnehmersparzulage" hast. Diese wird nämlich abhängig auf den gesamten Sparbetrag berechnet (der Maximalbetrag liegt bei 480 € im Jahr). Je mehr Geld du also einzahlst, desto höher fällt der staatliche Zuschuss aus. Bei manchen Anlage-Optionen gibt es außerdem einen Mindestsparbetrag. Falls die vermögenswirksamen Leistungen des*der Arbeitgeber*in darunter liegen, musst du den Betrag privat aufstocken.
Die Laufzeit aller mit VL geförderten Geldanlagen beträgt in der Regel insgesamt sieben Jahre: Sechs Jahre lang wird eingezahlt, das siebte Jahr ist das sogenannte Ruhejahr. Nach sieben Jahren kannst du dann frei über das Geld verfügen. Um auch im siebten Jahr Zuschüsse deines*r Arbeitgebers*in zu erhalten, kannst du nach dem sechsten Jahr einen neuen Vertrag beginnen.
Wenn du als Arbeitnehmer*in Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast, musst du nichts weiter tun, als sie einmal zu beantragen, eine passende Anlageform auszuwählen und einen Vertrag abzuschließen. Ab dann läuft alles automatisch. Du erhältst monatlich bis zu 40 €, die direkt von dem*der Arbeitgeber*in in die vereinbarte Anlageform überwiesen werden. Nach sieben Jahren kannst du dir die Sparsumme auszahlen lassen oder selber weitersparen.
VL Sparen: Welche Anlageformen gibt es?
Es gibt verschiedene Anlageformen, die für das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen genutzt werden können. Die bekanntesten sind der Bausparvertrag, der Fondssparplan und der Banksparplan. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit den VL einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen. Du kannst selbst entscheiden, für welche Anlageform du deine vermögenswirksamen Leistungen nutzen möchtest. Die Anlageformen unterscheiden sich in Zinsen und Rendite, der Möglichkeit zur staatlichen Förderung und des Risikos.
Vermögenswirksame Leistungen bausparen
Der Bausparvertrag ist eine der häufigsten Anlageformen und gilt als relativ sicher, da Sparer*innen hierbei eine feste Verzinsung erhalten und am Ende der Laufzeit ein Baudarlehen in Anspruch nehmen kann.
Diese Anlageform ist sinnvoll, wenn du vorhast, in den nächsten Jahren in eine Immobilie zu investieren oder wenn du bereits eine Immobilie hast und Guthaben für anstehende Modernisierungen ansparen möchtest.
Wenn du unter der entsprechenden Einkommensgrenze liegst, kannst du bei dieser Anlageform von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren.
VL Fondssparen
Der Fondssparplan eignet sich besonders für junge Menschen, weil die Anlagedauer hier entscheidend ist. Er lohnt sich also besonders, wenn du so früh wie möglich damit anfängst. Es gibt unterschiedliche Fonds, in die investiert werden kann – von aktiv gemanagten Aktienfonds bis zu ETFs. Bei diesen Anlageformen ist das Schwankungsrisiko höher und damit eignen sie sich entsprechend eher für risikobereite Menschen.
Die Einkommensgrenze für die staatliche „Arbeitnehmersparzulage" liegt im Vergleich zum Bausparvertrag und zur Tilgung eines Immobilienkredits etwas höher. Dafür fällt entsprechend aber auch die staatliche Förderung höher aus.
Nach den sechs Jahren des VL Sparens, ist es sinnvoll, einen Anschlussvertrag zu vereinbaren, weiter selbst einzuzahlen und so langfristig von besseren Renditen zu profitieren.
VL Banksparplan
Das VL Sparen mit Banksparplan lohnt sich, wenn du wegen eines vergleichsweise hohen Einkommens keinen Anspruch auf staatliche Förderungen hast und du deine vermögenswirksamen Leistungen möglichst sicher anlegen willst. Da du als Banksparer*in keine Arbeitgeberpauschale erhältst, bist du hier nicht an die siebenjährige Laufzeit gebunden. Banken bieten aber trotzdem meist Sieben-Jahres-Verträge an, die du auch einhalten solltest, da du am Ende der Laufzeit einen nicht unwesentlichen Bonus bekommst.
Mit vermögenswirksamen Leistungen Baukredit tilgen
Wenn du eine Immobilie besitzt bzw. einen Baukredit hast, kannst du vermögenswirksame Leistungen für die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits nutzen. Die VL werden dann auf das Darlehenskonto überwiesen.
Welche Einkommensgrenze je Anlageform gilt und wie hoch die jährliche Förderungssumme ist, kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:
Steuern und vermögenswirksame Leistungen
Bekommst du vermögenswirksame Leistungen von deinem*r Arbeitgeber*in gezahlt, sind diese steuer- und sozialabgabepflichtig, da sie dein Bruttogehalt steigern. Wenn du durch deine VL-Anlage Gewinne machst, sind diese wie bei anderen Kapitalerträgen steuerpflichtig. Hier solltest du einen Freistellungsauftrag einrichten, um von dem steuerfreien Freibetrag zu profitieren. Erhältst du den staatlichen Zuschuss in Form der „Arbeitnehmersparzulage", ist dieser steuerfrei. Die Sparzulage musst du jedoch jedes Jahr aufs Neue über die Steuererklärung (über die Anlage N) beantragen.
Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen kann für dich eine gute Sparoption sein, weil Arbeitgeber*innen einen Teil des Sparbetrags übernehmen. Arbeitnehmer*innen profitieren somit von finanzieller Unterstützung und können ihr Vermögen schneller aufbauen. Zudem gibt es je nach Anlageform und Einkommenshöhe eine staatliche Förderung. Wenn dich das Thema interessiert, informiere dich bei deinem*r Arbeitgeber*in, ob du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast.
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